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MDR-Beitrag: „Darf man seine Garage als Abstellraum für alles Mögliche benutzen?“ vom 21.01.2021

Eine Garage dient als Abstell-, und Unterstellmöglichkeit, nicht nur für Autos. Das ist nichts neues.
Neben dem Auto, dem Motorrad, einem Fahrrad, Reifen oder alten Umzugskartons steht dort in den meisten Fällen einiges herum.

Nicht alles ist erlaubt. Es ist sogar gesetzlich geregelt.

Wie verhält es sich bei Fahrrädern, Rasenmähern oder ausrangierten Möbeln?
Wie steht es um Benzin, Öle, Lacke und Farben und andere brennbare Substanzen in der Garage?
Muss man bei Zweckentfremdung evtl. sogar mit einem Bußgeld rechnen?

Erfahren Sie mehr über die Garagenhofordnung von Fachanwalt Kopinski im Interview mit dem MDR.

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